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Softwarelösung zur Gelangensbestätigung

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Gelangensbestätigung - Einfach gemacht mit U12

Gelangensbestätigung

Mit Einführung der Gelangensbestätigung zum 01.10.2013 schafft der Gesetzgeber einen einfachen und sicheren Nachweis für eine Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Lieferungen.

Für die Frage, durch welche Belege der Nachweis zu führen ist, wird wie bislang unterschieden in so genannte Beförderungsfälle, in denen Kunde oder Lieferer die Ware transportieren und in Versendungsfälle, in denen Dritte, z. B. KEP-Dienstleister und Spediteure, in den Transportvorgang eingeschaltet sind. In beiden Fällen ist man mit der Gelangensbestätigung grundsätzlich auf der sicheren Seite.


Im Versendungsfall kann der Nachweis auch über einen Abliefernachweis (Tracking & Tracing-Protokoll) geführt werden. Zusammen mit dem Rechnungsdoppel und der schriftlichen oder auch elektronischen Auftragserteilung hat der Gesetzgeber diese Möglichkeit der Nachweisführung jetzt offiziell bestätigt.

     Softwarelösung zur Gelangensbestätigung

Softwarelösung Gelangensbestaetigung

Die neue Softwarelösung "U12-Umsatzsteuer Befreiung Sichern" von Rhenania Computer unterstützt beide Varianten. In den Fällen, in denen der Frachtführer Sendungsdaten zur Verfügung stellt, können diese von "U12" abgerufen und als Abliefernachweis archiviert werden.

In den Fällen, in denen keine Sendungsdaten zur Verfügung stehen, unterstützt Sie "U12" bei der Erstellung und beim Versand der Gelangensbestätigung, überwacht die Rückläufer und mahnt fehlende Bestätigungen an. Die Rückläufer werden manuell oder mit Scanner erfasst. Die OP-Verwaltung setzt mehrere Mahnstufen ein und hängt alle ausstehenden Gelangensbestätigung als PDF-Datei an. Neben der "Einzelbestätigung" ist auch eine "Sammelbestätigung" möglich, die monatlich oder quartalsweise versendet werden kann.

Eine Beschreibung unserer Softwarelösung zur Gelangensbestätigung finden Sie unter:
U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

Ein konkretes Angebot fordern Sie bitte direkt bei Herrn Halbig unter der Tel.-Nr.: 02224-9600017 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! Sie müssen JavaScript aktivieren, damit Sie sie sehen können. an.

Für weitere Fragen zum Produkt steht Ihnen das Team der Rhenania Computer GmbH jederzeit unter Tel.-Nr.: 02224/96000-0 zur Verfügung oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

Wir halten Sie gerne weiterhin zum Thema Gelangensbestätigung auf dem Laufenden. Melden Sie sich dazu bei unserem Newsletter an.