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Gelangensbestätigung

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Softwarelösung zur Gelangensbestätigung

Umsatzsteuer 2012 - Aktuelle Änderungen im EU-Warenverkehr

GelangensbestätigungSeit Januar 2012 gelten für umsatzsteuerfreie, innergemeinschaftliche Lieferungen neue Nachweispflichten. Alle bislang gültigen Nachweismöglichkeiten wurden abgeschafft und durch die sogenannte Gelangensbestätigung ersetzt.

Nach langen Diskussionen und mehrmaliger Verschiebung hat der Bundesrat am 22. März 2013 eine Neuregelung gegenüber der umstrittenen Fassung der zugrunde liegenden Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung beschlossen. Damit tritt die Gelangensbestätigung mit einer Übergangsfrist zum 1.10.2013 in Kraft. Bis dahin können die bislang bekannten Nachweise fortgeführt werden.

Für alle Transportvarianten, also Beförderung wie Versendung, kann der Nachweis der Steuerfreiheit neben dem Vorhandensein eines Doppels der Rechnung durch die so genannte Gelangensbestätigung geführt werden.

Spätestens jetzt sollten die Unternehmen beginnen, die organisatorischen Voraussetzungen für den Nachweis der steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferungen zu schaffen und dies auch mit ihren Kunden zu kommunizieren.

Rhenania bietet die neue Software "U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern“ seit Oktober 2012 an. Einige unserer Kunden haben U12 bereits im Einsatz, um die Umsatzsteuerbefreiung bei innergemeinschaftlichen Warensendungen abzusichern.

u12_collage_175Eine Beschreibung unserer Softwarelösung finden Sie unter: U12 - Umsatzsteuer Befreiung Sichern

Sollten Sie darüber hinaus weitere Informationen benötigen, freuen wir uns auf Ihre Anfrage.

Ein Beispiel für ein Muster Formular für die Gelangensbestätigung ist beim BMF erhältlich.

Folgende Angaben muss die Gelangensbestätigung enthalten:

  • Name und Anschrift des Abnehmers
  • Menge und handelsübliche Bezeichnung des Liefergegenstandes einschließlich Fahrzeug-Identifikationsnummer bei neuen Fahrzeugen
  • Ort und Tag des Erhalts des Liefergegenstandes im übrigen Gemeinschaftsgebiet bzw. bei Beförderung durch den Abnehmer Ort und Tag des Endes der Warenbewegung im übrigen Gemeinschaftsgebiet
  • Ausstellungsdatum
  • Unterschrift des Abnehmers

Für weitere Fragen zum Produkt steht Ihnen das Team der Rhenania Computer GmbH jederzeit unter Tel.-Nr.: 02224/96000-0 zur Verfügung oder kontaktieren Sie uns über unser Kontaktformular.

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